Wir haben euch hier eine Übersicht der aktuell möglichen Regelungen aufgrund der wechselnden Corona-Lage aufgelistet. Bitte seid euch bewußt, dass jederzeit die Auflagen verschäft oder gelockert werden können, und plant diese am Trainingstag in eure Vorbereitung mit ein und informiert euch hierüber regelmäßig.
Das Schwimmtraining findet im Hallenbad unter den Corona Lockerungsschritten und der Verordnung zum 19.3.2022 des Landes Niedersachsen statt, d.h.
- 25.2. – 3.3.2022 Lockerungsschritt 1:
- 3G Regel beachten
- Hygienekonzept des PSV und des Schwimmbades beachten
- ins Bad eintreten und am Training teilnehmen können nur Personen (*G), die geimpft oder genesen oder getestet (*T) sind
- Kinder von 0 bis 5 Jahren müssen keine Maske tragen, von 6 bis 13 Jahren eine Alltags- oder medizinischen Maske (OP-Maske)
- es ist ab 14 Jahren eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen, und zwar:
- auf allen Laufwegen ausserhalb des Nassbereichs
- wenn Abstände zu anderen Personen/Gruppen nicht einhaltbar sind
- als Begleitpersonen ohne sportliche Betätigung oder ohne aktive Trainertätigkeit dauerhaft
- seit 4.3.2022 Lockerungsschritt 2 und Übergangsverordnung bis 2.4.2022:
- Hygienekonzept des PSV und des Schwimmbades beachten
- Kinder von 0 bis 5 Jahren müssen keine Maske tragen, von 6 bis 13 Jahren eine Alltags- oder medizinischen Maske (OP-Maske)
- es ist ab 14 Jahren eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen, und zwar:
- auf allen Laufwegen ausserhalb des Nassbereichs
- wenn Abstände zu anderen Personen/Gruppen nicht einhaltbar sind
- als Begleitpersonen ohne sportliche Betätigung dauerhaft
(*G) Gilt nicht für Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen, müssen allerdings einen negativen Tests vorweisen (*T). Ausgenommen vom Testnachweis sind Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler und Schülerinnen. Jugendliche ab 14 Jahren halten zum Nachweis bitte Ihren Schülerausweis bereit.
(*T) Ein Antigen-Test ist 24 Stunden gültig. Ein PCR-Test ist 48 Stunden gültig. Ein beaufsichtigter Selbsttest ist nach Vorgaben des Badebetreibers nicht ausreichend.
- Allgemeinverfügung zu Regelungen der Corona-Verordnung des Landkreises Peine und des Landes Niedersachsen:
Quelle: https://www.landkreis-peine.de